Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.04.2019) können Sie herunterladen oder nachfolgend direkt lesen
Die Bedingungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als Grundlage für sämtliche Leistungen, die durch reputatio AG (nachfolgend auch kurz „reputatio“ genannt) erbracht werden. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der reputatio und denjenigen Personen, welche die Leistungen der reputatio in Anspruch nehmen (im folgenden „Kunde“ genannt), insbesondere auch für alle zukünftigen Verträge, selbst dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden, es sei denn, die Parteien treffen hierzu eine abweichende Regelung. Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB),d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei der Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln. Nur diese sind Kunden im Sinne dieser AGB. Die reputatio lehnt insoweit den Vertragsschluss mit einem Verbraucher ab.
Im Einzelfall können die Parteien individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) treffen. Diese Individuelle Zusatzvereinbarungen (IZV) sind nur dann wirksam, wenn diese schriftlich durch reputatio bestätigt werden. Die Mitarbeiter der reputatio sind nicht berechtigt, abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, individuelle Garantiezusagen oder Zusicherungen zu geben, es sei denn, sie sind hierzu ausdrücklich bevollmächtigt oder kraft ihrer Organstellung, Prokura oder allgemeiner Handlungsvollmacht berechtigt.
Entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Geschäfts- und/ oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers rsp. Kunden gelten nicht, es sei denn reputatio hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Dieser Zustimmungsvorbehalt gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn reputatio in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers rsp. Kunden Leistungen ohne weiteren Vorbehalt oder Widerspruch erbringt oder vom Kunden annimmt.
1.1 Vertragsdokumente, Geltungsrangfolge
Soweit in vorrangigen Regelungen keine anderweitigen Bestimmungen getroffen wurden, gilt für den Fall der Einbeziehung von nachfolgend dargestellten Bestimmungen die Festlegung der folgend aufgeführten Geltungsrangfolge in absteigender Priorität.
- Individuelle Zusatzvereinbarungen (IZV),
- Besondere Geschäftsbedingungen von reputatio (BG),
- Service Level Agreement von reputatio (SLA),
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von reputatio (AGB),
- Allgemeine Einkaufsbedingungen (Kd.AEB) oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (Kd.ABG) des Kunden (gem. der unter Ziffer 1 Geltungsbereich benannten Zustimmungsvorbehalte).
Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen oder Unklarheiten stets Vorrang vor den nachfolgend genannten Bestimmungen.
2. Änderungen der Vertragsbestandteile
reputatio ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem Kunden zu ändern, wobei die Änderungen des jeweiligen Vertragsverhältnisses frühestens zwei Monate nach Zugang einer entsprechenden Erklärung von reputatio bei dem jeweiligen Kunden wirksam werden, wenn a) reputatio die Änderungen dem Kunden in Textform unter drucktechnischer Hervorhebung der jeweiligen Änderungen und b) unter Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs und c) unter Hinweis auf eine einmonatige Frist des Widerspruchs nach Zugang der entsprechenden Erklärung und d) unter Hinweis auf die Folgen eines unterbleibenden Widerspruchs mitteilt und der Kunde nicht binnen eines Monats nach Zugang der entsprechenden Erklärung der Vertragsänderung widerspricht. Erfolgt ein Widerspruch, wird das jeweilige Vertragsverhältnis unverändert fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.
3. Zustandekommen des Vertrages
Angebote von reputatio sind freibleibend, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Annahme eines Auftrags durch reputatio erfolgt stets unter dem Vorbehalt, dass die technischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung am Leistungsstandort vorliegen. Kann reputatio eine Leistung nicht mit der vorhandenen Infrastruktur am Leistungsstandort bereitstellen, wird reputatio dem Auftraggeber auf Wunsch mögliche Alternativen aufzeigen oder über die Bereitstellung der nötigen Voraussetzungen am Leistungsstandort ein Angebot unterbreiten. Wird eine als Option deklarierte Leistung zugesagt, so steht diese unter der aufschiebenden Wirkung der Verfügbarkeit der Option. Können Leistungen, die als Option bestellt wurden, nicht geleistet werden, lässt dies die Bestellung im Übrigen unberührt. Vorbehaltlich anderer Regelungen können Verträge wie folgt zum Vertragsschluss geführt werden.
3.1 Direkte Vertragsvereinbarung
Durch die Unterzeichnung des Kunden und reputatio unter ein gemeinsam vereinbartes Vertragswerk.
3.2 Indirekte Vertragsvereinbarung
Durch Überlassung eines Angebotes an reputatio zum Vertragsschluss (im Sinne eines vom Kunden unterzeichneten Auftragsformulars (AF) oder der Erklärung der Annahme eines von reputatio vorgelegten Angebotes (AG), welches durch Überlassung einer Auftragsbestätigung (AB) durch reputatio an den Kunden bestätigt wird. Das Angebot des Kunden zum Vertragsschluss gilt spätestens dann als durch reputatio angenommen, wenn der geforderte Leistungsumfang durch reputatio an den Kunden zur Verfügung gestellt wird. Eine Auftragseingangsbestätigung (AEB) stellt dabei insbesondere keine Auftragsbestätigung (AB) dar. reputatio ist zur Annahme des Angebots eines Kunden nicht verpflichtet und kann die Annahme eines Angebotes unter den Vorbehalt einer Sicherheitsleistung stellen. (vgl. hierzu Ziffer 21 Sicherheitsleistungen).
Sofern der Kunde eine Leistung beauftragt hat, die aus mehreren, unabhängig voneinander nutzbaren Einzelleistungen besteht, und reputatio eine oder mehrere dieser Einzelleistungen zur Verfügung gestellt hat, ohne dem Kunden eine AB übersandt zu haben, beschränkt sich die Annahmeerklärung der reputatio auf die jeweils erbrachte Leistung im Einzelnen.
4. Leistungsumfang
reputatio erbringt Leistungen, welche typischerweise in Art und Umfang in Form produktspezifischer Dokumente (bspw. BG, LB, SLA, dem Auftragsformular (AF), sowie in ggf. optional getroffenen Vereinbarungen IZV geregelt sind.
Die Inanspruchnahme dieser Leistungen, die reputatio auf dieser Basis erbringt, erfordert regelmäßig die Verwendung von Endeinrichtungen und Endgeräten (z.B. PCs, Router, Switche, Server, Computer,…), sowie weiteren Infrastruktureinrichtungen, wie beispielsweise der Hausverkabelung u.a.. Diese Einrichtungen gehören nur dann zum Leistungsumfang von reputatio, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Leistungseinbußen oder -einschränkungen, die durch die Verwendung eigener technischer Einrichtungen oder Endgeräte des Auftraggebers bedingt sind, gehen nicht zu Lasten von reputatio. reputatio ist bei der Auswahl der für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistung erforderlichen Arbeitsmittel frei.
Bei der Nutzung von Telekommunikationsnetzen anderer Anbieter beschränkt sich die Leistungspflicht von reputatio grundsätzlich darauf, dem Auftraggeber einen Zugang zu diesem Netz zu verschaffen. Dasselbe gilt für den Zugang zu Angeboten von anderen Anbietern. Derartige Leistungen, die fremde Dritte anbieten, gehören auch dann nicht zum Leistungsumfang von reputatio, wenn sie aufgrund der Leistungen von reputatio genutzt werden. Dasselbe gilt für Inhalte, die von Dritten angeboten und über Leistungen von reputatio in Anspruch genommen werden können.
reputatio ist zur Bereitstellung von Teilleistungen berechtigt, sofern diese eigenständig nutzbar sind. reputatio ist berechtigt, sich zur Erbringung der eigenen Leistungen Dritter zu bedienen. Das Recht zur Auswahl von Dienstleistern oder eigenem Personal, welches mit der Ausführung von Dienstleistungen beauftragt wird, sowie das Recht, diesen Weisungen zu erteilen, obliegt ausschließlich reputatio. reputatio kann sich nicht dergestalt verpflichten, dass durch bereitgestellte Sicherheitslösungen (Virenschutz, Firewalls, Spamfilter etc.) ein vollständiger Schutz der Infrastruktur des Kunden erreicht wird. reputatio verwendet bekannte bzw. bewährte Tools, die regelmäßig aktualisiert werden. Dennoch kann reputatio nicht ausschließen, dass beispielsweise ein neues Angriffsverfahren die Netze und die daran angeschlossenen Komponenten des Kunden erreicht, bevor die Hersteller dieser Tools eine Aktualisierung herausgegeben haben, die dieses Angriffsverfahren erkennt. Dies liegt daran, dass zwischen dem Auftreten eines neuen Angriffsverfahrens und der Reaktion des security Software-Hersteller naturgemäß immer eine gewisse Zeitspanne liegt.
5. Termine, Fristen
Termine und Lieferfristen gelten zu Lasten der reputatio ausschließlich dann als fix, wenn dies schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls sind die Termine und Lieferfristen für die reputatio lediglich unverbindliche Orientierungshilfen. Soweit und solange die von der reputatio geschuldeten Leistungen infolge höherer Gewalt nicht oder nicht fristgerecht erbracht werden können, haftet die reputatio nicht für die Verzögerung und laufende Fristen werden gehemmt. Zur Hemmungszeit hinzuzurechnen ist ferner eine angemessene Zeit für die Wiederaufnahme der Vertragsleistungen. Ein Recht des Kunden zum Vertragsabbruch besteht in solchen Fällen nur, soweit die Vertragsfortführung für ihn auch unter Berücksichtigung der Belange von reputatio unzumutbar ist. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, Arbeitskampfmaßnahmen, Krieg, terroristische Anschläge, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Denial-of-service-Attacke o.ä.), eine Unterbrechung der Stromversorgung oder der von reputatio unverschuldete Wegfall von Genehmigungen. Der Samstag, der Sonntag und alle bundesweiten, sowie in Baden-Württemberg geltenden gesetzlichen Feiertage, gelten nicht als Werk- und Arbeitstage. Regelmäßige Arbeitszeit bei reputatio ist an den Arbeitstagen zwischen 08.00 Uhr und 18.00 Uhr.
6. Leistungsort
Wird im Vertrag schriftlich keine andere Vereinbarung getroffen, ist Leistungsort der Sitz der reputatio. Soll eine Ware versandt werden, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person/Firma übergeben worden ist. Hier- aus entstehende Kosten für Verpackung, Versand und Aufwand gehen zu Lasten des Kunden, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde wird denjenigen Personen, die reputatio zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten einsetzt und deren Anwesenheit an den Standorten des Kunden erforderlich sind, die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen erforderlichen Räumlichkeiten und beizustellenden Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und diesen den sachdienlichen Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden gewähren.
Hat reputatio auf dem Grundstück des Kunden oder in dessen Räumlichkeiten technische Einrichtungen (einschließlich Übertragungswege) installiert, gewährt der Kunde den Mitarbeitern bzw. Erfüllungsgehilfen von reputatio nach Anmeldung jederzeit Zutritt zu den technischen Einrichtungen, soweit dies für die Erbringung der Leistungen erforderlich und für den Kunden zumutbar ist. Gleiches gilt, sofern nach Vertragsbeendigung die Deinstallation der technischen Einrichtungen der reputatio notwendig ist. Ist die Leistungserbringung zum vereinbarten/genannten Zeitpunkt aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und etwaige entstandene nutzlose Aufwendungen sind reputatio von dem Kunden zu erstatten.
Jedwede Maßnahmen oder Handlungen, insbesondere am Grundstück oder den Räumlichkeiten (z.B. Bau- und Renovierungsarbeiten), die geeignet sind, den Betrieb der technischen Einrichtungen von reputatio zu beeinträchtigen, sind mit reputatio rechtzeitig abzustimmen.
Der Kunde wird reputatio unverzüglich über alle Mängel oder Störungen informieren, sowie erkennbare Umstände anzeigen, die geeignet sind, den Rechenzentrumsbetrieb oder sonstige Einrichtungen von reputatio oder anderer Kunden zu beeinträchtigen, sowie reputatio in zumutbarem Umfang bei der Entstörung zu unterstützen.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Hardware-Endeinrichtungen und/ oder Software, die nicht den einschlägigen rechtlichen Vorschriften entsprechen oder deren Anschluss an öffentliche Telekommunikationsnetze unzulässig sind, an die technischen Einrichtungen der reputatio anzuschließen oder darüber zu verwenden. Der Kunde hat den Anschluss von reputatio vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren und verpflichtet sich, durch die Nutzung der reputatio Leistungen keine Gefahr für die physikalische und logische Struktur und die Funktionalität der genutzten Netze zu verursachen.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass an den Standorten des Kunden, an denen zur Leistungserbringung technische Anlagen von reputatio installiert oder zur Nutzung überlassen werden sollen, diese über die notwendigen technischen Einrichtungen, die zur Leistungserbringung erforderlich, aber vertragsgemäß nicht von reputatio geschuldet sind (bspw. geeignete Stellflächen in hinreichend klimatisierter Umgebung, ausreichend Elektrizität und Erdung,…) verfügen, sowie dass sich die technischen Anlagen der reputatio dauerhaft in einer sicheren Arbeitsumgebung befinden und gegen Feuer, Diebstahl und Vandalismus ausreichend gesichert sind.
Alle erforderlichen Informationen, die für reputatio für den Betrieb und/oder die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich sind, stellt der Kunde auf entsprechende Anfrage unverzüglich, vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgemäß zur Verfügung. Informationen, von denen der Kunde erkennt oder erkennen muss, dass sie für die Erbringung der Dienstleistungen von Bedeutung sind, wird der Kunde reputatio auch ohne Aufforderung übermitteln. Dies gilt insbesondere für vom Kunden vorgenommene Änderungen an seinen technischen Anlagen, soweit diese Auswirkungen auf die zu erbringenden Dienstleistungen haben können. Gegebenenfalls überlassene Benutzernamen, Zugänge und/oder Passwörter sind vom Kunden geheim zu halten, geschützt aufzubewahren und nur im unbedingt erforderlichen Umfang an einen beschränkten Personenkreis weiterzugeben. Der Kunde wird ihm durch reputatio überlassene Standard-Passwörter unverzüglich nach deren Übermittlung sowie danach in regelmäßigen Abständen ändern, sofern eine Änderung dieser Passwörter durch den Kunden möglich ist. Sofern der Kunde Kenntnis darüber hat, dass unbefugten Dritten seine ihm überlassenen Passwörter bekannt sind bzw. bekannt sein könnten, hat der Kunde reputatio unverzüglich darüber zu unterrichten und die Passwörter zu ändern bzw. von reputatio ändern zu lassen.
Soweit der Kunde reputatio damit beauftragt, Log Files zu speichern bzw. Nutzungsberichte (Usage Reports) zu erstellen oder sonst in irgendeiner Weise Daten zu speichern bzw. ihm zur Verfügung zu stellen, die Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten der von ihm autorisierten Nutzer ermöglicht, steht der Kunde dafür ein, dass Arbeitnehmerrechte hierdurch nicht verletzt, insbesondere Beteiligungsrechte eingehalten werden. Auf §87 Abs. 1 Ziffer 6 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie die Datenschutz- Grundverordnung (nachfolgend kurz „DSGVO“ genannt) wird hingewiesen.
Sofern nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass die Datensicherung durch reputatio vorzunehmen ist, stellt der Kunde sicher, dass seine Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal wöchentlich, gesichert werden, um bei Verlust der Daten die Rekonstruktion derselben zu ermöglichen. Des Weiteren stellt der Kunde die Einhaltung der anerkannten Grundsätze der Datensicherung gegen alle Arten von Datenverlust, Datenbeschädigung, Übermittlungsfehler oder sonstige Störungen eigenverantwortlich sicher. Unabhängig von einer ggf. bestehenden Vereinbarung, dass die Datensicherung durch reputatio durchzuführen ist, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, dass Archivierungspflichten, z.B. handelsrechtlicher oder steuerlicher Art, eingehalten werden. Hat die Datensicherung durch reputatio zu erfolgen, sind die durch reputatio zu sichernden Daten vom Kunden vor der Übermittlung mit angemessenen Mitteln (z.B. Virenfilter) auf schädliche Komponenten zu überprüfen. Alle Änderungen der Rechtsform, des Namens, der Firma, der Rufnummer, der Unternehmereigenschaft, der Adresse, der Rechnungsanschrift, der Bankverbindung sowie grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse sind durch den Kunden unverzüglich schriftlich der reputatio bekanntzugeben. Eine grundlegende Änderung der finanziellen Verhältnisse liegt insbesondere vor,
- sofern über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird;
- sofern bei dem Kunden eine Zahlungsunfähigkeit entsprechend § 17 InsO eintritt;
- sofern bei dem Kunden eine Überschuldung entsprechend § 19 InsO eintritt;
- der Kunde die Richtigkeit eines Vermögensverzeichnisses nach § 807 ZPO an Eides Statt zu versichern hat.
Kosten, die durch eine schuldhafte Verzögerung der Übermittlung solcher Daten verursacht werden, hat der Kunde reputatio zu erstatten. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche ihm obliegenden Verpflichtungen gleichfalls von berechtigten Dritten eingehalten werden. Zusätzliche Mitwirkungspflichten können sich aus anderen Dokumenten, insbesondere den produktspezifischen BG ergeben. Die in §7 formulierten Pflichten und Obliegenheiten des Kunden gelten als vertragliche Hauptpflichten des Kunden und sind unentgeltlich für reputatio durch den Kunden zu leisten. Der Kunden hat vor Abgabe einer Störungsmeldung gegenüber reputatio zu überprüfen, ob tatsächlich eine Störung der technischen Einrichtungen der reputatio vorliegt. Geht reputatio der Störungsmeldung nach und stellt sich heraus, dass die Störung für den Kunden erkennbar nicht auf reputatio zurückzuführen ist, hat der Kunde der reputatio die hierdurch entstandenen Kosten gemäß Preisliste zu erstatten.
7.1. Nutzungsvoraussetzungen und Missbrauchsverbot
An den technischen Einrichtungen der reputatio sind durch den Kunden selbst, seine Mitarbeiter oder von unberechtigten Dritten keinerlei Eingriffe vorzunehmen. Von erkennbaren Schäden oder Mängeln an den technischen Einrichtungen der reputatio hat der Kunde reputatio unverzüglich zu unterrichten.
Für die Inhalte, die der Kunde Dritten zugänglich macht, ist er selbst verantwortlich, auch wenn er dazu technische Leistungen der reputatio nutzt. Für reputatio handelt es sich hierbei grundsätzlich um fremde Informationen. Es ist dem Kunden nicht erlaubt, über die zur Verfügung gestellten Leistungen rechts- oder sittenwidrige Inhalte und/oder Informationen anzubieten, abzurufen, zu übermitteln, bereitzuhalten oder auf derartige Angebote hinzuweisen, insbesondere wenn diese im Sinne der §§ 130, 130 a und 131 Strafgesetzbuch (StGB) zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt und Krieg verherrlichen oder verharmlosen, andere zu Straftaten anleiten, sexuell anstößig oder im Sinne des §184 StGB pornographisch sind, die Würde des Menschen missachten und/oder geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen. Unzulässig ist auch die Nutzung der Leistungen von reputatio für ein Verhalten, das als Bedrohung oder Belästigung empfunden wird oder reputatio oder Dritten Schäden zufügt.
Der Kunde wird insbesondere jede Handlung unterlassen, die zu Überlastungen der Netzkapazität des reputatio Telekommunikationsnetzes bzw. des über reputatio bereitgestellten Mobilfunknetzes des Mobilfunkpartners oder damit zusammengeschalteter Telekommunikationsnetze, z.B. des Internets, führt.
Außerdem verpflichtet sich der Kunde Sprachmodule ausschließlich für Sprachverbindungen und Datenmodule ausschließlich für Datenverbindungen zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und Schadensminderung zu treffen.
Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Leistung von reputatio personenbezogene Daten verarbeitet und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand eingreift, ist die erforderliche Einwilligung des jeweils Betroffenen einzuholen. Es sind vom Kunden die nationalen und internationalen Urheber- und Marken-, Patent, Namens- und Kennzeichenrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Beim Versand von elektronischen Nachrichten hat es der Kunde zu unterlassen, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu vertuschen. Der Kunde wird alle ihm bekannt werdenden Umstände, welche geeignet sind, die Funktion des reputatio-Netzes oder genutzten Dienstleistung zu beeinträchtigen, reputatio unverzüglich anzeigen.
8. Beistellungen, Ansprechpartner d. Kunden
Soweit mit dem Kunden vereinbart ist, dass dieser für die Leistungserbringung Infrastruktur, Hardware und/oder Software beizustellen hat, sind diese Beistellungen pünktlich, für reputatio unentgeltlich und in vertragsgemäßen, technisch mangelfreien Zustand beizustellen. Der Kunde gewährleistet, dass er zum Zweck des Vertrages entsprechenden Beistellungen berechtigt ist. Der Kunde hält diese Beistellungen für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem und mangelfreiem Zustand. Der Kunde hat für die Beistellungen etwaig erforderliche Genehmigungen selbst auf eigene Kosten einzuholen. Der Kunde stellt, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, alle für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Softwarelizenzen zur Verfügung.
Der Kunde benennt einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vertrages und stellt diesen in einem angemessenen, zeitlichen Umfang zur Verfügung.
9. Nutzung von Grundstücken
Soweit für die Anbindung des Kunden die Verlegung von Telekommunikationsleitungen erforderlich wird, kann reputatio vom Kunden die Vorlage eines Antrages des dinglich Berechtigten eines Grundstückes (z.B. Eigentümer) auf Abschluss eines Vertrags zu einer Nutzung des Grundstückes nach der Anlage des §45a Telekommunikationsgesetz (TkG) (Nutzungsvertrag) verlangen.
reputatio kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde den Antrag nicht innerhalb eines Monats vorlegt oder ein bestehender Nutzungsvertrag durch den dinglichen Berechtigten gekündigt und nicht innerhalb eines Monats erneuert wird. Der Kunde kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn reputatio den fristgerecht vorgelegten Antrag nicht innerhalb eines Monats durch Übersendung des von reputatio unterschriebenen Vertrags annimmt. Der Kunde wird im Falle eines Wechsels des Grundstückseigentümers oder sonstigen dinglich Berechtigten während der Laufzeit des Vertrags eine entsprechende Grundstückseigentümererklärung des neuen Eigentümers oder sonstigen dinglich Berechtigten unverzüglich beibringen oder geeignete Vorkehrungen dafür treffen, dass die ihm gegenüber reputatio gegebene Grundstückseigentümererklärung auch den neuen Eigentümer oder sonstige dinglich Berechtigte rechtlich bindet.
10. Nutzung durch Dritte
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von reputatio überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten aufzutreten und Telekommunikationsleistungen, Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten. Arbeitnehmer des Kunden sind keine Dritten im Sinne dieser Vorschrift.
11. Entgelte, Rechnung und Zahlungsbedingungen
11.1 Entgelte
Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, die sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste (PL) ergeben, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (nachfolgend kurz „MwSt.“), wobei dies nicht gilt, wenn der Umsatz von der Umsatzsteuer befreit ist.
Monatliche und nutzungsabhängige Entgelte werden ab der Bereitstellung, spätestens mit der erstmaligen Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen oder Teilleistung monatsanteilig und danach monatlich berechnet. reputatio ist berechtigt, regelmäßige nutzungsunabhängige Entgelte monatlich im Voraus zu berechnen. Alle sonstigen Entgelte sind nach Leistungserbringung zu zahlen. Dies gilt insbesondere für alle einmaligen Entgelte (z.B. Bereitstellungsentgelte), sowie nutzungsabhängige Entgelte. Nutzungsabhängige Entgelte werden unter Zugrundelegung der von reputatio gemessenen Verbrauchswerte berechnet und monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. reputatio ist berechtigt Abschlagszahlungen in angemessener Höhe nach Auftragserteilung und/oder nach Installationsfort-schritt vom Kunden zu verlangen. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Entgelte entfällt nicht dadurch, dass der Kunde die Leistung nicht selbst, sondern durch Dritte in Anspruch genommen hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist. Der Kunde ist verpflichtet, eine unbefugte Nutzung unverzüglich anzuzeigen.
11.2 Rechnungslegung und -überlassung
Die Rechnung wird dem Kunden je nach Vereinbarung in Papierform oder online in elektronischer Form (nachfolgend kurz „Online-Rechnung“ genannt) zur Verfügung gestellt. Für die Übermittlung einer Rechnung in Papierform kann reputatio gemäß der jeweiligen PL ein monatliches Entgelt erheben. Sollten mehrere Dienstleistungen rsp. unterschiedliche Produkte auf einer dem Kunden in Papierform überlassenen Rechnung fakturiert werden, für die in den Preislisten unterschiedliche Rechnungsüberlassungsentgelte ausgewiesen sind, so wird für die Gesamtrechnungslegung der höchste Betrag für die Rechnungsüberlassung in Papierform zugrunde gelegt.
Sofern eine Online-Rechnung vereinbart ist, erhält der Kunde die Rechnung per E-Mail an eine vom Kunden zu benennende E- Mail-Adresse. Ein Anspruch auf Überlassung einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des §14 Abs. 3 UStG. besteht nicht. Ersatzeise zur direkten Rechnungsüberlassung per E-Mail, sendet reputatio eine E-Mail mit der Anzeige der Verfügbarkeit der Online-Rechnung im Kundenportal der reputatio.
11.3 Fälligkeit und Zahlungsweise
Sämtliche Rechnungsbeträge sind ohne Abzug zahlbar und werden, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wird, spätestens zehn (10) Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Bei einer Online-Rechnung gilt diese als zugegangen, wenn die Online-Rechnung oder die Ankündigung der Verfügbarkeit der Online-Rechnung im Kundenportal der reputatio den Mail-Server des Kunden erreicht hat.
Soweit mit dem Kunden Bankeinzug vereinbart ist, werden die für die Dienstleistungen in Rechnung gestellten Entgelte spätestens mit Fälligkeit der Rechnung im SEPA-Lastschriftverfahren durch reputatio von einem durch den Kunden zu benennendes Konto eingezogen, auf dem der Kunde für ausreichende Deckung zu sorgen hat. Bei anderen Zahlungsweisen kann reputatio vom Kunden einen Aufwendungsersatz für den Mehraufwand gemäß der bei Vertragsschluss geltenden PL verlangen. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber sowie für reputatio kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Widerruf der Einwilligung des Kunden zum Bankeinzug erhebt reputatio ein angemessenes Bearbeitungsentgelt für die administrative Abwicklung.
Gebühren und Bearbeitungskosten, die bspw. aus der Rückbelastung eines Bankeinzugs oder einem nicht einzulösenden Scheck entstehen, sind vom Kunden zu erstatten, mindestens jedoch in der Höhe von 20 Euro, sofern die Rückbelastung rsp. die Ursachen der Rückbelastung im Verantwortungsbereich des Kunden begründet sind. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass durch die Rückbelastung kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Bei einer Meinungsverschiedenheit über die Höhe der Forderung ist der unstreitige Teilbetrag zu zahlen.
11.4 Reise- und Hotelkosten
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, werden 50% der Stundensätze des oder der jeweiligen Mitarbeiter für die Reisezeiten durch den Kunden erstattet.
Fallen für reputatio Reise- und/oder Hotelkosten an, weil der Kunde die Wahrnehmung von Termine außerhalb der Geschäftsräume von reputatio wünscht, oder dies für die Erbringung der Art der Dienstleistung erforderlich ist (bspw. Workshops, OnPremise Schulungen,…), so ist reputatio berechtigt, Spesen- und Kostenerstattung entsprechend der Preisliste von reputatio zu verlangen. Enthält die Preislist keine Vorgaben und haben sich die Parteien auch nicht anderweitig geeinigt, gilt folgendes:
Übernachtungskosten werden vom Kunden in nachgewiesener Höhe ersetzt. Der Ersatz von Verpflegungsmehraufwendungen erfolgt gemäß den steuerlichen Höchstsätzen. Ebenso werden reputatio Reisekosten ersetzt bei Verwendung
- der Bahn bis Fahrtkosten 1. Klasse
- des Flugzeugs bis Flugkosten in der Business Class
- des Pkw zu 0,50 Euro je gefahrenem Kilometer.
Die Wahl des Verkehrsmittels selbst, sowie einer geringeren Reiseverkehrsklasse bleibt reputatio vorbehalten.
Der Kunde gerät in Verzug, wenn er den nach Ziffer 11.3 Fälligkeit und Zahlungsweise fälligen Anspruch nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit erfüllt. Kommt der Kunde entsprechend Ziffer 19. Außerordentliche Kündigung, Satz b) in Verzug, so kann reputatio, statt den Vertrag zu kündigen, vom Kunden die Leistung einer Sicherheit entsprechend Ziffer 21. Sicherheitsleistungen verlangen. Bei wiederholtem Zahlungsverzug ist reputatio berechtigt ein Single European Payments Area (SEPA) Lastschriftmandat im SDD Core (Firmenlastschriftverfahren) vom Kunden zu verlangen. Erteilt der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Frist das SEPA-Lastschriftmandat nicht, kann reputatio entsprechend Ziffer 21. Sicherheitsleistungen vom Kunden eine Sicherheitsleistung verlangen.
13. Vorübergehende Einstellung der Leistung
reputatio ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aufgrund einer richterlichen Entscheidung oder einer behördlichen Maßnahme, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, zur Sicherheit des Netzbetriebs, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, zur Interoperabilität der Dienste, zur Sicherung des Datenschutzes bzw. zur Unterbindung einer rechtswidrigen oder missbräuchlichen Nutzung erforderlich ist.
14. Leistungsstörungen
reputatio wird Störungen, sofern diese in ihrem Verantwortungsbereich liegen, nach den jeweils vereinbarten Regelungen sowie entsprechend den ggf. vereinbarten SLA beseitigen. Soweit auf eine Störung kein SLA und keine individuelle Regelung Anwendung findet, erfolgt die Entstörung innerhalb angemessener Frist. Ergibt die Überprüfung einer Störungsmeldung, dass keine Störung der technischen Anlagen von reputatio vorlag, hat der Kunde reputatio den für die Überprüfung der Störung entstandenen Aufwand zu ersetzen, wenn der Kunde bei Fehlersuche in zumutbarem Umfang hätte erkennen können, dass die Störung nicht von reputatio verursacht wurde.
15. Übertragbarkeit, Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung durch den Kunden
Erteilte Aufträge oder Bestellungen des Kunden sind nicht übertragbar und können nur vom intendierten Leistungsempfänger innerhalb des Auftragszeitraums genutzt werden. Der intendierte Leistungsempfänger ist, wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart ist, der Kunde. Soll ein abweichender Leistungsempfänger bestimmt werden, so kann dies mit dem Auftrag entsprechend vermerkt werden und Bedarf der schriftlichen Zustimmung von reputatio. Der Kunde darf gegen Forderungen von reputatio nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden kann nur in den Fällen geltend gemacht werden, wenn die maßgeblichen Ansprüche gegen reputatio unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen. Geldforderungen des Kunden gegen reputatio kann der Kunde an Dritte nur abtreten, soweit das jeweils zugrundeliegende Rechtsgeschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft ist.
16. Rechte Dritter
reputatio stellt die Leistungen frei von solchen Rechten Dritter zur Verfügung, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen. Falls Dritte entgegenstehende Ansprüche beim Kunden erheben, ist die reputatio vom Kunden hierüber unverzüglich und in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) zu informieren. Rechte Dritter hat der Kunde unverzüglich auszuräumen. reputatio kann stattdessen den betroffenen Bereich durch eine gleichwertige und dem Kunden zumutbare, von vertragswidrigen Rechten freie Leistung ersetzen. Die Haftung von reputatio richtet sich ausschließlich nach Ziffer 17. Haftung von reputatio, Garantie. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
17. Haftung von reputatio, Garantie
reputatio haftet gegenüber dem Kunden nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Pflichten des Vertrags durch reputatio verletzt werden. Wesentlichen Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von reputatio bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von reputatio – insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von reputatio bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs von reputatio für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse nach oben genannten Ausführungen dieser Ziffer 17. Haftung von reputatio, Garantie gelten auch für persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von reputatio, soweit diese unmittelbar in Anspruch genommen werden. Die Haftungsbeschränkung nach § 44a TKG bleibt von Regelungen in diesem Vertrag unberührt, so dass reputatio diese Haftungsbeschränkung für sich in Anspruch nehmen kann. Keine Vertragsklausel und keine Erklärung von reputatio ist als Garantieerklärung von reputatio zu verstehen.
18. Vertragslaufzeit, Kündigung
18.1 Beginn des Vertrages
Die Laufzeit beginnt zum jeweils vertraglich vereinbarten Termin. Fehlt eine solche Vereinbarung, beginnt die Laufzeit mit dem Datum der erstmaligen vollständigen Freischaltung bzw. betriebsfähigen Bereitstellung aller vertraglich vereinbarten Leistungen. Soweit der Auftraggeber eine Leistung beauftragt hat, die aus mehreren, unabhängig voneinander nutzbaren Einzelleistungen besteht, werden diese – bedingt durch unterschiedliche Lieferfristen der Vorlieferanten – häufig zeitversetzt bereitgestellt. In diesem Fall beginnt die Mindestvertragslaufzeit mit der zuletzt betriebsfähig bereitgestellten Einzelleistung aller vertraglich vereinbarten Leistungen. Unabhängig vom Beginn der Mindestvertragslaufzeit erfolgt die Berechnung von Teilleistungen jedoch in jedem Fall ab dem Zeitpunkt ihrer betriebsfähigen Bereitstellung.
18.2 Laufzeit und Beendigung des Vertrages
Für Verträge gilt, soweit nicht anders bestimmt, eine feste 24 (vierundzwanzig)-monatige Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Monaten erstmalig zum Ende der Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich seine Laufzeit um jeweils zwölf (12) Monate und kann unter Einhaltung der vorbenannten Kündigungsfrist zum jeweils sich ergebenden Laufzeitende gekündigt werden. Bei Produkt- oder Tarifwechseln beginnt ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Produktes oder Tarifs eine neue, sofern nicht anders bestimmt, wie hier formulierte Mindestvertragslaufzeit. Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
Bei Produkten, die ohne eine feste Vertragslaufzeit vereinbart wurden, muss die Kündigung der jeweils anderen Vertragspartei mindestens vierzehn Tage vor dem Tage zugehen, an dem sie wirksam werden soll. Der Samstag gilt hierbei nicht als Werktag.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, bedarf jede Kündigung der Schriftform. Für das Schriftformerfordernis einer Kündigung gilt § 127, Abs.2 BGB nicht, eine Kündigung z.B. per E- Mail oder als Fax ist ausgeschlossen.
19. Außerordentliche Kündigung
Jede der Parteien ist berechtigt, diesen Vertrag fristlos mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung regelmäßig erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. § 323 Abs.1 und 2 BGB finden entsprechende Anwendung. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch reputatio nach Setzung und erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe eines Monatsentgeltes, mindestens jedoch in Höhe von 75 Euro, für mehr als 14 Tage in Zahlungsverzug kommt und trotz entsprechender Aufforderung von reputatio keine Sicherheit gemäß Ziff. 21. Sicherheitsleistungen gestellt hat,
b) der Kunde sich für zwei (2) aufeinander folgende Monate mit der geschuldeten Vergütung bzw. einem nicht unerheblichen Teil dieser Vergütung oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei (2) Monate erstreckt, mit einer Vergütung, welche der Höhe nach der Summe von zwei (2) durchschnittlichen Monatsrechnungen entspricht, in Zahlungsverzug befindet. Maßgeblich für die Berechnung des Durchschnittswerts ist der Durchschnittsbetrag der Rechnungen, die dem Kunden in den letzten sechs (6) Monaten vor Eintritt des erstmaligen Verzugs gestellt wurden.
c) der Auftraggeber zahlungsunfähig oder überschuldet ist im Sinne der Insolvenzordnung,
d) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden mangels Kosten deckender Masse abgelehnt oder eingestellt wird,
e) reputatio unter Abwägung der beidseitigen Interessen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
20. Pflichten bei Kündigung des Vertrages
Mit Beendigung des jeweiligen Vertrags wird die Leistung von reputatio eingestellt. Daten, die auf den Servern der reputatio gespeichert sind, müssen durch den Kunden rechtzeitig vor dem Tag der Beendigung gesichert werden. reputatio ist bestrebt, die Daten und Zugangskennungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, entsprechend unverzüglich nach Beendigung des Vertrags, zu löschen.
Soweit nicht anders vereinbart, sind die in den Standorten des Kunden von reputatio installierten oder zur Nutzung überlassenen technischen Geräte (einschließlich der Übertragungswege) und Einrichtungen Eigentum der reputatio, die am Ende der Vertragslaufzeit, soweit keine Deinstallation durch reputatio notwendig ist, unverzüglich auf Kosten des Kunden bei reputatio abzugeben oder auf Kosten des Kunden an reputatio zurückzusenden sind. Die Über- bzw. Rückgabe hat binnen 10 Tagen nach Vertragsende zu erfolgen.
reputatio ist berechtigt, die Annahme des Angebotes des Kunden zum Vertragsschluss (AF) von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
Unabhängig davon, ob der Kunde zur Zahlung einer Sicherheit aufgefordert wurde oder nicht, sowie ungeachtet dessen, ob eine Sicherheit in der Vergangenheit geleistet wurde oder nicht, diese jedoch der Höhe nach unterhalb der im nachfolgenden Abschnitt genannte Höhe ist, ist reputatio berechtigt, auch nach Vertragsbeginn eine Sicherheitsleistung zu fordern, sofern der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen entsprechend Ziff. 12. Zahlungsverzug im Verzug ist. Wird die Sicherheit nicht binnen weiterer vierzehn (14) Tage nach Aufforderung der reputatio geleistet, so ist reputatio berechtigt, entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Die Sicherheitsleistung ist auf Anforderung durch reputatio unbeschadet sonstiger gesetzlicher und vertraglicher Rechte in Geld oder durch eine selbstschuldnerische, unbefristete und unwiderrufliche Bankbürgschaft einer deutschen Bank zugunsten von reputatio in Höhe der Summe der Rechnungsbeträge der letzten vier (4) Monate vor Eintritt des Verzuges zu stellen. Die Bank verzichtet auf die Einreden aus den §§ 768, 770 Absatz (1), 771 BGB.
Bei Aufstockung des Vertragsvolumens hat reputatio das Recht, eine entsprechende Anpassung der gestellten Sicherheit zu verlangen. Die Sicherheit wird nach Beendigung des Vertrages zurück gewährt, wenn keine Ansprüche gegen den Kunden mehr bestehen. reputatio ist berechtigt, sich im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden aus der Sicherheit zu bedienen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet die Sicherheit binnen einer Frist von zwei (2) Wochen auf den Ursprungsbetrag aufzufüllen.
22. Verjährung
Ansprüche gegenüber reputatio unterliegen grundsätzlich einer Verjährungsfrist von einem Jahr bzw. im Fall des § 199 Abs.3 S.1 Nr.1 einer Verjährungsfrist von drei Jahren, außer in den Fällen der 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und 634a Abs.1 Nr.2. BGB, in denen die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten.
Die einjährige Verjährungsfrist nach vorstehendem Absatz greift nicht, sofern gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist vorgesehen ist. In diesem Fall gilt die kürzere gesetzliche Verjährungsfrist.
Der Beginn der Verjährungsfrist bestimmt sich im Übrigen nach den gesetzlichen Regeln für den jeweiligen Anspruch. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Der Kunde garantiert, dass er hinsichtlich der von ihm auf Servern von reputatio abgespeicherten Materialien (Texte, Bilder, Grafiken etc.) sowie hinsichtlich der von ihm genutzten Namen und Markenzeichen für die jeweilige Nutzung uneingeschränkt verfügungsbefugt ist und die Inhalte frei von sämtlichen Rechten Dritter, unter Einschluss eventueller Persönlichkeitsrechte, sind. Dies gilt auch für die Telefonnummern, mit deren Übernahme der Kunde reputatio beauftragt. Insbesondere garantiert der Kunde, alle für die Veröffentlichung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz-, Lizenz- und Auswertungsrechte zu besitzen. Der Kunde garantiert, dass personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen von reputatio nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet werden. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass die gewählte Internet-Adresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt.
Der Kunde stellt reputatio von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Ausübung der reputatio durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte und Befugnisse hinsichtlich der von dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungen und Materialien erhoben werden. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, die reputatio bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen sollten. reputatio wird den Kunden jedoch unverzüglich über vorzunehmende Maßnahmen der Rechtsverteidigung informieren. reputatio darf bei solchen Auseinandersetzungen mit Dritten Vergleiche nur nach Rücksprache mit dem Kunden schließen. Andernfalls trägt reputatio sämtliche Kosten der Auseinandersetzung selbst.
Der Kunde ist verpflichtet, reputatio für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die in Absatz 1 dieser Ziffer 23. Haftung des Kunden genannten Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen reputatio auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist reputatio berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. reputatio wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
Gefährdet oder beeinträchtiget der Zugriff von Programmen und Skripten auf den Server des Kunden den Betrieb des Servers oder das Kommunikationsnetz von reputatio oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von reputatio abgelegter Daten, so kann reputatio diesen Zugriff auf den Server unterbinden. reputatio wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
24. Datenschutz
Die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden werden elektronisch gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über die gespeicherten Daten im Allgemeinen stellt reputatio in einer gesonderten Datenschutzerklärung bereit.
Sofern reputatio im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten aus dem Umkreis des Kunden erhält und dabei im Auftrag des Kunden tätig wird, wird reputatio die personenbezogenen Daten nur im Rahmen dieses Vertrages oder anderer schriftlicher Weisungen des Kunden und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen nutzen. Sofern der Abschluss einer Vereinbarung zur Datenauftragsvereinbarung nach Auffassung der Parteien erforderlich ist, wird reputatio einen entsprechenden Entwurf vorlegen.
25. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des § 38 ZPO ist oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Firmensitz ins Ausland verlegt oder dieser nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der reputatio. Im Übrigen ist für alle aus diesem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der reputatio ein Gerichtsstand, wobei hiervon ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand unberührt bleibt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Kündigung, Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung und Abmahnung bedürfen der Schriftform. Änderungen des vorliegenden Vertragstextes bedürfen der Schriftform. Diese Formvorschrift kann nur schriftlich aufgehoben oder geändert werden.
Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.